Mitgliederentscheid (Abschnitt 3) – Version: "Variante A Mitgliederentscheid Initiierung"
3. Initiatorinnen/Initiatoren
Jedes Mitglied der DPSG kann einen Mitgliederentscheid einleiten, welcher sich mit einem Thema befasst, über das die Bundesversammlung oder die Bundesfachkonferenzen entscheiden. Außerdem kann ein Mitgliederentscheid von jedem Mitglied eingeleitet werden, das dem entsprechenden Bezirk, Diözesanverband oder der Stufe angehört.
4. Initiierung
(1) Die Initiatorinnen/Initiatoren gem. Punkt 3 dieser Verfahrensordnung (VO) reichen den Mitgliederentscheid schriftlich beim Vorstand bzw. der Leitung des zuständigen Gremiums ein. Damit beginnt der Entscheid.
(2) Dieser muss beinhalten:
- einen konkret formulierten Antrag. Der Antrag muss eine Fragestellung enthalten, über die mit Ja oder Nein abgestimmt werden kann.
- einen Kostendeckungsvorschlag für die Umsetzung des Antrags,
- die Gruppe der unterschriftsberechtigten Mitglieder gem. Punkt 5 VO,
- die Angabe der Namen, Alter und Mitgliedsnummern von bis zu drei verantwortlichen Initiatorinnen/Initiatoren gem. Punkt 3 VO1
Hinweis: Es kann wichtig sein, dass insbesondere Wölflinge und Jungpfadfinder durch eine ihrer Leiterinnen/einer ihrer Leiter insbesondere bei der Planung und Vertretung ihres Anliegens gegenüber großen Versammlungen unterstützt werden.
-
Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.
-
Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.